Auftragstext:

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage (z.B. im Polizeigesetz) zu schaffen,
wonach der Kanton verpflichtet ist, bei von der Kantonspolizei als sicherheitsrelevant eingestuften
Bahnhöfen („Brennpunktbahnhöfen“) innert drei Monaten gemeinsam mit der Standortgemeinde ein
verbindliches Sicherheitskonzept zu erarbeiten.


Dieses Konzept soll mindestens folgende Punkte regeln: Sicherheitsmassnahmen (z.B.
Videoüberwachung), Ressourceneinsatz (z.B. finanzielle Unterstützung) und Transparenz (z.B.
Berichterstattung an den Kantonsrat).

Begründung:

Bahnhöfe sind zentrale öffentliche Räume – täglich genutzt von Pendlern, Jugendlichen, Senioren und
Familien. An mehreren Standorten, etwa in Oensingen, häufen sich Vandalismus, Diebstähle und
Gewalt. Trotzdem fehlen verbindliche Vorgaben für den Kanton, wie bei solchen
Brennpunktbahnhöfen vorzugehen ist.


Der Volksauftrag schliesst diese Lücke: Wird ein Bahnhof von der Kantonspolizei als
sicherheitsrelevant eingestuft, muss der Kanton gemeinsam mit der Gemeinde konkrete Massnahmen
planen, mittragen und finanzieren. Sicherheit darf nicht vom politischen Willen oder der Finanzlage
einer Gemeinde abhängen. Es braucht eine klare, gesetzlich verankerte Pflicht zur Unterstützung –
damit Sicherheit nicht dem Zufall überlassen bleibt. Durch Unterstützung des Kantons erhält eine
Gemeinde mehr Schlagkraft.